FinanzBlog24

Wie gewinne ich Rechtsstreitigkeiten?
Samstag September 06th 2008, 8:18 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Anwalt und Recht

In unserem Rechtssystem gibt es Gewinner, denen man das Grinsen aus dem Gesicht schneiden muss, und ewige Verlierer, die niemals als Sieger den Gerichtssaal verlassen.

Warum ist das so? Weil einige grundsätzliche Spielregeln vielen nicht bekannt sind. Über jeden Punkt kann man vertieft ausführlich diskutieren.

1. Rechtsordnung als Dienstleister der Gesellschaft / Friedensfunktion des Rechts

Recht und Gesetz sollen den Frieden erhalten. Regeln erlauben das Miteinander und das Verhältnis zum Staat klar zu fassen. Über Verstösse wachen unabhängige Gerichte. So die Theorie.

2. Praxis des Rechtsstaates

Der Staat kann nur einen geringen Teil des Steueraufkommens in die Gerechtigkeit investieren. Also ergeben sich Überlastungssituationen, weil z.B. überforderte Richter im Jahr hunderte von Rechtsstreitigkeiten entscheiden sollen. Die Arbeitsleistung ist aber limitiert. Folge der schwachen Ressourcen sind Fehlentwicklungen. Es gibt daher schlechte Gesetze und Fehlurteile.

Die Rechtsordnung ist chaotisch, da die Masse der Gesetze die Anwender erschlägt, es gibt ua. aa. Europarecht bb. Bundes- Landesrecht cc. Kommualrecht und so weiter und so weiter; der Überblick ist kaum möglich, weil dazu Tausende von Urteilen kommen und sich ständig Veränderungen ergeben.

Haftplätze sind teuer und die Zwangsvollstreckung funktioniert nicht. Also erreicht der Staat keinen Rechtsfrieden.

3. Einen Prozeß zu gewinnen, kann bedeuten, den Prozeß nicht zu führen (häufig ehrlicher Rat!). Niemand sollte einen Krieg beginnen, wenn er nicht sicher weiß, dass er gewinnt, oder?

Falls doch prozessiert werden muss bzw. man wird Opfer eines Prozesses bzw. einer Anklage gelten folgende einfache Regeln:

a.
Man muss davon ausgehen, dass die Zwangsvollstreckung nicht funktioniert. Man darf daher nur klagen, wenn man den Anspruch auch sicher durchsetzen kann. Auf der anderen Seite gilt deshalb der alte Spruch: was man hat, das hat man. Es ist hart: der Täter darf häufig die Beute behalten.

b.
Beweise, Beweise & nochmals Beweise, man muss ein Gericht durch Beweise überzeugen (also Zeugen und Schriftstücke z.B.). Die beste Rechtstheorie ist nichts ohne Beweise.

c.
Der Vereinfacher gewinnt. Mit anderen Worten: Der Sachverhalt muss so aufbereitet werden, dass ein Gericht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit den Sachverhalt verstehen kann. Chaos geht immer Gunsten des Beklagten aus.

d.
Der Rechtsstreit bzw. die Anklage sind für die Gerichte einfach nur Akten, also nur Papier. Es kommt nur auf den äußeren Schein an und Lebensführungsleistung ist ohne Bedeutung. Alle Menschen haben ein Lieblingsthema: sich selbst. Das Gericht sieht den Menschen in Papierform von aussen und nicht seine tollen inneren Werte.

e.
Ohne Geld & Nerven keine Lösung. Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, wer Geld hat gewinnt. Wer keine Nerven hat, verliert.
Rechtsstreitigkeiten haben bei Problemen und Störung im Rechtsstaat häufig nur Ergänzungsfunktion.

Also muss man von den Profis lernen:

1.Vorher Verträge bauen, sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen.
2.Beweise sichern.
3.Rechtsschutzversicherung abschliessen.
4.Sich ehrlich beraten lassen.
5.Erkennen, dass bei dem eigenen Rechtsstreit keine Sonderkommission gebildet wird, sondern das die Akte einfach abgearbeitet wird.
...........................................................
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

10719 Berlin
dr.schulte.de





Wer auffährt hat nicht immer schuld
Donnerstag September 04th 2008, 7:38 pm
Abgelegt unter: Anwalt und Recht

Eine Einladung zum Mißbrauch?

Wer an einer Ampel in zweiter Position oder dahinter steht, muss Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand beim Anfahren im Großstadtverkehr nicht so einrichten, dass er jederzeit halten kann, falls der Vorausfahrende bremst. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Zwei Fahrzeuge hatten an einer roten Ampel warten müssen. Als die Lichtzeichenanlage auf Grün schaltete, bemerkte der in erster Position stehende Autofahrer dies zunächst nicht. Sein Hintermann betätigte deshalb die Hupe. Daraufhin fuhr der andere zwar an, bremste dann aber im Kreuzungsbereich ohne ersichtlichen Grund abrupt ab. Der Hintermann, der damit nicht gerechnet hatte, fuhr auf ihn auf.

Später stritten beide um die Unfallschuld.

Der Vordermann behauptete, er habe bremsen müssen, um zu überprüfen, ob von links aus einer bevorrechtigten Straße Querverkehr käme. Der Hintermann sei an dem Unfall schuld, da er zu wenig Abstand gehalten habe bzw. zu schnell gefahren sei, meinte er.

Der andere vertrat dagegen den Standpunkt, dass der Vordermann schuld sei, da dieser ohne Grund scharf gebremst habe.

Das Kammergericht Berlin entschied den Fall wie folgt (Urt. v. 10.09.2007 – 22 U 224/06):

Der Vordermann habe keinen begründeten Anlass zu einer Vollbremsung gehab, zumal überhaupt kein Querverkehr geherrscht habe. Um zu überprüfen, ob von links Verkehr kam, so die Richter, hätte auch ein kurzer Blick in diese Richtung ausgereicht. Ein Anlass zu einer Vollbremsung könne auch nicht darin gesehen werden, dass der Mann angehupt wurde, als er infolge seiner Unaufmerksamkeit die Straße blockierte, obwohl die Ampel für ihn grünes Licht zeigte.

Der Hintermann, so die Richter weiter, habe dagegen nicht damit rechnen müssen, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde. Im Großstadtverkehr müssten die an einer Lichtzeichenanlage in zweiter Position stehenden Fahrer Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand nicht so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten könnten. Dies gelte zumindest dann, wenn sie – wie hier – mit dessen plötzlichem Anhalten nicht zu rechnen brauchten.

Der Vordermann, so das Urteil, habe die Kollision durch sein in jeder Hinsicht verkehrswidriges Verhalten allein verschuldet.
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Quelle: PM anwalt-suchservice









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