Es war ein großer Auftritt des Bundesverfassungsgerichts, neben dem der Gesetzgeber – sprich: die Abgeordneten des Bundestags – wieder einmal alt aussieht.
In seinem Urteil zu den Möglichkeiten und Grenzen der Onlinedurchsuchung von Computern hat das Gericht ausdrücklich ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben:
das “Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Zugleich hat es die Hürden für Eingriffe in dieses Recht so hoch gesetzt, dass bereits Zweifel laut werden, ob nun eine gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen noch so einfach zu formulieren ist.
Für beides haben die Richter Lob verdient.
Sie haben im Wege der Rechtsfortbildung eine Lücke geschlossen, die durch technischen Fortschritt entstanden war.
Die Bedeutung eines Heimcomputers für die Privatsphäre konnten die Verfasser des Grundgesetzes schließlich nicht vorhersehen.
Karlsruhe hat auch deutlich gemacht, dass eine Güterabwägung weiterhin stattfinden darf und muss.
Wenn es ganz konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Menschenleben oder der Bestand des Staats bedroht sind, beispielsweise durch einen Terrorplan, dann darf der Staat auf einer Festplatte schnüffeln. Allerdings nur dann – und nur auf der Grundlage eines Gesetzes und nach Prüfung durch einen Richter.
Es geht also um extreme Ausnahmefälle, die nicht die Regel werden dürfen.
Für den Gesetzgeber ist es allerdings schon eine Blamage per se, wenn das Verfassungsgericht verkündet, es habe ein Grundrecht erfunden.
Änderungen und notwendige Modernisierungen der Verfassung sollten die Aufgabe der vom Volk gewählten Legislative sein. Die Erfahrung lehrt nur, dass diese Legislative chronisch daran scheitert, Verfassungsänderungen so zu formulieren, dass sie nicht von tagespolitischen Kämpfen und Detailfragen überwuchert sind.
Viele Juristen werden dem Verfassungsgericht deshalb für die klare Vorgabe dankbar sein. Zumal die Karlsruher Richter mit ihrer Schöpfungsmacht maßvoll umgehen – zuletzt wurde ein Grundrecht “erfunden”, als Karlsruhe vor 25 Jahren im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festschrieb.
Von dem nordrhein-westfälischen Gesetz zur Onlinedurchsuchung, das im konkreten Fall überprüft wurde, haben die Richter nichts übrig gelassen.
Die Bundespolitik hat nun immerhin den Vorteil, dass sie für ihre eigenen Gesetzgebungspläne klare Orientierungspunkte hat. Sie sollte diese Chance nutzen: Bevor die Koalition sich ein Gesetz zimmert, das erneut in Karlsruhe scheitern muss, sollte sie das Projekt lieber noch einmal von vorn angehen.
Schäuble kündigte an, er werde die Auflagen im BKA-Gesetz berücksichtigen. “Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann”, sagte der CDU-Politiker.
“Den überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern wurde eine Absage erteilt”, sagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck.
Quelle: FTD
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