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Der Bundesrechnungshof hat erneut schwerwiegende Vollzugsmängel bei den Hartz-IV-Grundsicherungsstellen festgestellt.
Das habe eine Kontrollprüfung bei 249 Grundsicherungsstellen ergeben, heißt es in einem neuen Rechnungshofbericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss.
Die Richtlinien der Behörden für die Übernahme von Unterkunfts- und Heizungskosten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger seien “weder transparent noch in ihrer Vielfalt auf sachliche Notwendigkeiten zurückzuführen”, schreiben die Rechnungsprüfer in dem Bericht.
Da es keine bundeseinheitlichen Standards für die staatlichen Leistungen gebe, komme es zu einer Ungleichbehandlung der Hilfebedürftigen.
Die angemessene Wohnungsgröße für einen Hartz-IV-Ein-Personen-Haushalt schwanke zwischen 35 und 60 Quadratmetern.
“Teilweise war die Wohnfläche nur bei Haushalten mit höchstens vier Personen maßgeblich”, schreiben die Rechnungsprüfer.
Nicht durchschaubar sei vielerorts auch die Festsetzung des angemessenen Mietzinses pro Quadratmeter.
Auch die Genehmigungen der Heizkosten würden keiner klaren Struktur unterliegen.
“Soweit die Heizkosten nach der Wohnfläche zu berechnen waren, lag die Spanne zwischen 0,80 und 1,77 Euro pro Quadratmeter”, so der Bericht.
Bereits im Dezember hatten die Prüfer große Mängel gerügt.
Der Rechnungshof forderte das Bundesarbeitsministerium jetzt erneut auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die einheitliche Standards festlegt.
Quelle: B.Marschall
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