Abgelegt unter: Anwalt und Recht
Seine Chefin hatte es nur gut gemeint.
Nachdem der Azubi ein erfolgreiches Examen zum Sozialversicherungsfachwirt hingelegt hatte, wollte sie noch etwas mehr aus ihm herauskitzeln.
Und so schickte sie ihren jungen Kollegen zu einem Studium.
Frei nach der Abmachung: Ich finanziere dir eine akademische Ausbildung, du kommst später in den Betrieb zurück und arbeitest für mich.
Ein Angebot, das der Auszubildende dankend annahm.
Zur Förderung seines Studiums an einer Fachhochschule schlossen beide einen Volontariatsvertrag ab. Der Arbeitgeber war durchaus spendabel: Der Student bekam ein zinsfreies Darlehen, das ihm als monatliche Vergütung ausgezahlt wurde, in Höhe seines letzten Ausbildungsgehalts. Obendrauf gab es einen Mietzuschuss von 190 Euro.
Über drei Jahre hinweg summierten sich auf diese Weise fast 24.000 Euro. Die sollte der Ex-Auszubildende später in monatlichen Raten zurückzahlen.
Doch daraus wurde nichts.
Nachdem er fertig studiert hatte, lehnte der junge, hochqualifizierte Kollege eine Anstellung plötzlich ab. Und auch das Geld war futsch: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitgerichts (Az.: 9 AZR 186/07) muss der ehemalige Azubi keinen Cent zurückzahlen.
Der Beschluss wird drastische Auswirkungen auf die Vergabe von Ausbildungsdarlehen an Mitarbeiter haben, glauben Arbeitsrechtler.
“Durch das Urteil könnten es sich Unternehmen künftig zweimal überlegen, ob sie Mitarbeitern zum Studium tatsächlich ein Darlehen gewähren wollen”, sagt Marc Spielberger, Anwalt. “Sind die Verträge nicht lupenrein formuliert, könnte es teuer werden.”
Das Darlehensmodell birgt laut Spielberger klare Risiken.
“Im schlimmsten Fall erhält ein Arbeitgeber für sein Entgegenkommen keine Gegenleistung mehr.” Siehe Bundesarbeitsgericht.
Das Problem: Vor Beginn des Studiums hatten beide Seiten einen Vertrag unterzeichnet, in dem nicht geregelt war, mit welchem Posten und welcher Bezahlung der Student nach seiner Rückkehr ins Unternehmen rechnen konnte.
Und das, so urteilten im Februar 2007 zunächst das Landesgericht Baden-Württemberg und jetzt auch das Bundesarbeitsgericht, verstoße gegen das Transparenzgebot.
“Eine derartig lückenhafte Vertragsgestaltung eröffnet dem Arbeitgeber ungerechtfertigt weitgehende Entscheidungsspielräume. Deren Auswirkungen sind für den Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar”, heißt es in den Entscheidungen der Gerichte.
Der Vertrag erstreckte sich nach der Rückkehr des Mitarbeiters über fünf Jahre. Bei vorzeitiger Kündigung sollte der Ex-Student dem Unternehmen die Kosten eigentlich anteilig erstatten. So weit der Plan.
Der frischgebackene Gesundheitsökonom winkte jedoch ab: Die angebotene Stelle als Sachbearbeiter entspreche nicht seiner Qualifikation. Dem Akademiker war das Angebot schlichtweg zu knickrig.
Sein Arbeitgeber forderte ihn zur Rückzahlung des Darlehens auf – und ging leer aus.
“Bei der Höhe des Darlehens erscheinen die Folgen der Entscheidung für den Arbeitgeber drastisch”, sagt Hendrik Bourguignon über das Urteil. “Das Urteil zeigt, dass unklare oder lückenhafte Formulierungen im Vertrag dazu führen, dass der Arbeitgeber seine aufgewendeten Kosten nicht erstattet bekommt,” sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seiner Ansicht kommt der Absolvent – verglichen mit anderen Fällen dieser Art – besonders gut weg. Sein Studium qualifiziere ihn schließlich dafür, auch bei anderen Arbeitgebern anzuheuern.
Und selbst bei einem üppigeren Gehalt muss das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden. Da dürfte manch Bafög-Empfänger neidisch werden.
Quelle: J.Petring
Geld zurück: Was muss im Vertrag stehen, damit ein Arbeitgeber ein Ausbildungsdarlehen nicht in den Sand setzt?
- Die zukünftige Position des Mitarbeiters im Unternehmen
- Das zu erwartende monatliche Gehalt
- Die Dauer der Anstellung (Richtwert: maximal zwei Jahre)
- Genaue Regelungen, auf welchem Weg das Darlehen zurückgezahlt werden kann (Zinsen nicht vergessen)
Damit der Arbeitgeber sein Geld zurückerhält, wenn der Student nach dem Studium woanders anheuert, sollte er die einkommensunabhängige Rückzahlung des Darlehens vereinbaren.
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