Die Gesetzes-Vorschläge für striktere Regelungen zum Schutz des guten Rufs von Schweizer Produkten sind im Konsultations-Verfahren auf einigen Widerstand gestossen.
Mit Markenschutz und klaren Regelungen will die Regierung dem Missbrauch von Bezeichnungen wie “Made in Switzerland” und der missbräuchlichen Verwendung des Schweizer Kreuzes als Label einen Riegel vorschieben.
Der Schritt wurde grundsätzlich als wichtig erachtet, doch wurde in der bis vor wenigen Tagen dauernden Vernehmlassung (Konsultations-Verfahren) an der vorgeschlagenen Umsetzung Kritik laut.
Die Wirtschaft will mehr Flexibilität, Konsumenten-Organisationen wollen für Nahrungsmittel striktere Vorgaben.
Umstritten ist vor allem, dass als Schweizer Produkte nur noch Waren gelten sollen, bei denen mindestens 60% der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen. Die Wirtschaft kritisiert die Vorgabe als zu unflexibel und nicht angemessen für gewisse Branchen.
Konsumentenschutz-Organisationen geht die 60%-Klausel zu wenig weit: Bei “Schweizer Lebensmitteln” müssten mindesten 90% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Sonst könnte in der Schweiz hergestellter Käse aus polnischer oder deutscher Milch als “Schweizer Käse” verkauft werden, wird kritisisiert.
Und das sei absurd. “Für die Konsumentinnen und Konsumenten kommt die Milch eines ‘Schweizer Käses’ von Schweizer Kühen. Wo ein Schweizerkreuz drauf ist und Schweiz drauf steht, muss auch Schweiz drin sein”, erklärte zum Beispiel die Stiftung für Konsumentenschutz SKS.
Anders sieht das der Nahrungsmittel-Riese Nestlé. Dort denkt man nicht, dass die Konsumenten der Herkunft der Rohstoffe derart grosse Bedeutung beimessen.
“Ich denke nicht, dass die Leute beim Kauf einer Milch-Schokolade wirklich darauf achten, woher die Milch kommt. Sie kaufen die Schokolade, weil sie das Produkt mögen”, sagt Nestlé-Sprecher Francois-Xavier Perroud.
Der Wirtschafts-Dachverband economiesuisse stimmt mit der Stossrichtung der Vorlage überein.
Es sei wichtig, den guten Ruf der Schweizer Produktion zu schützen.
“Wenn Konsumenten die Bezeichnung ‘Swiss made’ sehen, haben sie hohe Erwartungen an die Qualität eines Produkts. Und wenn diese Erwartungen enttäuscht werden, könnte sich das negativ auf unsere Industrien auswirken”, sagt Urs Furrer, Rechtsexperte des Verbandes,
Angepasst werden sollen auch die Bestimmungen zum Einsatz des Schweizer Kreuzes als Markenzeichen und Vermarktungs-Mittel.
Eigentlich ist die Nutzung des Kreuzes zu kommerziellen Zwecken heute für Waren verboten, doch etliche Firmen verstossen teilweise seit Jahrzehnten gegen diese Regelung.
Gemäss der “Swissness-Vorlage” dürfte nur noch die Eidgenossenschaft das Schweizer Wappen (Schweizer Kreuz in einem Wappenschild) verwenden. Schweizer Fahne und Schweizer Kreuz hingegen dürfte verwenden, wer die Vorgaben für die Bezeichnung als Schweizer Produkt erfüllt.
Dagegen wehrt sich in aller Deutlichkeit der Taschenmesser-Hersteller Victorinox, der seit fast 100 Jahren das Schweizer Wappen für seine Produkte verwendet.
Auch der Touring Club der Schweiz (TCS) ziert sein Logo mit dem Schweizer Wappen. Wenn er dieses Erscheinungsbild ändern müsste, würde das zwischen 11 und 13 Millionen Franken kosten, kritisiert der Verband die Vorlage.
“Wir verwenden dieses Logo seit unserer Gründung 1896, ich sehe keinen Grund, wieso wir das nun aufgeben sollten”, erklärte TCS-Sprecher Stephan Müller gegenüber swissinfo. Der TCS hoffe auf eine Ausnahmeregelung.
Und etwas Hoffnung gibt es offensichtlich. So wurde in der Vernehmlassung die Idee aufgebracht, dass Firmen oder Institutionen, die das Wappen schon seit Jahrzehnten im gleichen Sinne nutzen, dies weiterhin tun dürfen sollen, weil es Bestandteil ihrer “Marke” sei.
Quelle: Matthew Allen
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