Im Bundeszentralregister sollen demnächst mehr Straftaten aufgeführt werden.
Der Bundesrat verspricht sich davon, Kinder und Jugendliche besser vor Sexualdelikten zu schützen.
Die Länderkammer folgte mit dem Beschluss einem Gesetzesantrag Bayerns.
Demnächst sollen auch der Erwerb oder der Besitz kinderpornografischer Schriften, die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und die Misshandlung von Schutzbefohlenen in Führungszeugnissen auftauchen.
Das Bundesjustizministerium wies den Vorstoß als übertrieben zurück und kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an.
Im Bundeszentralregister werden Verurteilungen festgehalten.
Derzeit sind dort etwa 6,3 Millionen Personen mit rund 15,3 Millionen Entscheidungen gespeichert. Bagatelldelikte finden bislang keinen Eingang in die Führungszeugnisse. Das betrifft Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, dass mit der Änderung die Einstellung von problematischen Bewerbern in kinder- und jugendrelevanten Bereichen vermieden werden könne.
Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bewertete den Antrag als ehrenwert, aber nicht treffsicher. Der Start ins Berufsleben solle nicht durch eine Jugendsünde oder ein Bagatelldelikt erschwert werden.
Auskünfte über Bagatelldelikte beträfen derzeit 5000 Personen.
Das Führungszeugnis dürfe nicht “zu einem papierenen Kainsmal” werden, sagte Hartenbach.
Sein Ministerium schlägt vor, nur dann Auskünfte zu erteilen, wenn es um Kinder- und Jugendschutz geht. Merk widersprach: Auch Bäcker oder Fliesenleger hätten Lehrlinge, die gefährdet sein könnten.
Quelle: FTD
Keine Kommentare so far
Leave a comment
Einen Kommentar hinterlassen
Zeilen und Absätze brechen automatisch um, E-Mail-Adresse wird nie angezeigt, HTML erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>
