Oder die Mär vom “geheimen” Konto… was heißt denn “anonymes Konto”?
Es ist doch grober Unfug zu meinen, irgendwo auf dieser Welt könne man einen personal/ corporate account eröffnen UND der kontoführenden Bank verheimlichen, wer der wirklich Verfügungsberechtigte ist.
Können sie sich vorstellen, dass ein “Nummernkonto” (bei dem übrigens die Bank aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Identifizierungsprozeduren ganz genau weiss/wissen muss, wer der WIRTSCHAFTLICHE BERECHTIGTE am Konteninhalt ist… der Begriff “Nummernkonto” ist nicht korrekt, bezieht er sich doch AUSSCHLIESSLICH auf die VISUELLE DARSTELLUNG des Kontoinhabers auf BELEGEN (Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Konto- und Depotauszügen etc.)... diese werden nicht auf den Namen “Hans Müller” ausgestellt, sondern eben z.B. mit der Bezeichnung “4554.234.ZHI” versehen.
Ein anonymes Bankkonto, bei dem NIEMAND weiss, wer dahintersteckt, gibt’s auf der ganzen welt nicht… auch beim legendären “Goldfingerkonto” von Instituten im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Österreich muss sich der WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTE bei der Kontoeröffnung identifizieren.
Irgendeine natürliche Person wird sich “outen” oder besser offenbaren müssen!
DIE entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist doch ausschließlich, WO kann ein potentieller Bankkunde einen Geschäftspartner (Bank) finden, der das BankKUNDENgeheimnis ebenso groß schreibt, wie wir es jetzt ansprechen.
Findet man einen solchen Partner, hat man eben diese Anonymität, die der Kunde benötigt. Idealerweise findet man einen Partner, der gerade nicht als billige Klitsche auf den Marshall-Islands sitzt… ist nämlich kein Problem, sondern nur eine Frage der Anlagesumme!
3 Kommentare so far
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nein, geht nicht, auch österreichische banken haben in ihren kontobedingungen ausdrücklich festgelegt, dass der wirtschaftlich berechtigte die bank von jeder änderung ebendieser grundlage zu unterrichten hat – bei firmenkonten sind z.b. änderungen im aktionariat, neuwahl/zuwahl von direktoren etc. unaufgefordert mitzuteilen und die neuen “inhaber” oder vertreter zu legitimieren
Kommentar von freisitz 11.25.05 @ 12:11 pmalles ist möglich, nichts muss sein!!
Es ist ja schon alles gesagt worden, doch es gibt einen großen Unterschied zwischen EU-Empfehlungen, Vorschriften und tatsächlich vorgenommener Überprüfung. Habe erst vor kurzem ein Konto in Felix-Austria eröffnet ohne Ausweis oder ähnlichem, alle angaben sind von mir frei Erfunden worden und als solche auch eingetragen worden.
Wer macht sich denn da schon in die Hose???
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Soweit wurde schon alles geschrieben, aber ich habe dazu noch eine Frage an die Runde:
Da der OP Österreich anspricht: Bis vor einigen Jahren (ca. Mitte der neunziger) gab es ja bei österreichischen Banken das Überbringer-Sparbuch, das ohne Legitimation ausgestellt wurde und mit dem Auszahlungen an den Inhaber mit Nennung des Kennworts geleistet wurden. Auch die bekannten Institute im deutsch-österreichischen Grenzgebiet boten die wohl an. Diese Sparform wurde dann im Zuge des EU-Beitritt Österreichs abgeschafft, so daß auf noch existierende anonyme Sparbücher nur noch mit Legitimation (Ausweisvorlage) Auszahlungen geleistet werden.
Manche Banken bieten aber wohl die Möglichkeit an, ein früher anonymes Überbringer-Sparbuch einmalig zu legitimieren und danach weiterhin Kontenbewegungen zugunsten des Überbringers (also nicht notwendigerweise des bei Legitimation festgestellten Inhabers) durchzuführen.
Käme man damit vielleicht an die Möglichkeit, zwar nicht anonyme, aber doch immerhin pseudonyme Konten zu führen, wenn man jemanden auftreibt, der einen Altbestand dieser Sparbücher hat und bereit ist, die selbst zu legitimieren und dann einem Dritten zu übergeben?
Dass das alles nichts ist bei rechtswidrigen Kontenbewegungen (z.B. Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung etc.) und dass es bei Verlust des Sparbuchs für den wirtschaftlich Berechtigten einen Haufen Probleme mit sich bringt, ist mir klar. Trotzdem: Meinungen dazu?
Kommentar von Kontoinhaber 11.25.05 @ 12:09 pm