Änderung: Steuervorteile für Privatschulkosten
Freitag Juni 13th 2008, 9:48 am
Abgelegt unter: Steuer

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwingt Deutschland dazu, die geltenden Steuervorteile für Privatschulkosten zu ändern.

Die Änderungen sind im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 enthalten.

Warum muss eine Neuregelung getroffen werden?

Auslöser ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom September 2007, nach der die in Deutschland geltende Regelung zum steuerlichen Abzug von Schulgeld europarechtswidrig ist.

Was wurde an der deutschen Regelung kritisiert?

Bisher gab es den Sonderausgabenabzug von Schulgeld, wenn das Kind eine Ersatzschule oder eine allgemein bildende Ergänzungsschule besuchte.

Diese werden durch den Staat bzw. die Bundesländer anerkannt oder genehmigt. Solche Anforderungen erfüllen Schulen im übrigen Europa nicht, sie sind deshalb von der Begünstigung ausgeschlossen.

Das verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen europäisches Recht.

Gibt es Alternativen zur geplanten Neuregelung?

Deutschland muss Privatschulen in der Europäischen Union (und im Europäischen Wirtschaftsraum) gleich behandeln. Bisher durfte das Schulgeld zu dreißig Prozent als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Bei einer Ausweitung auf Schulen in Europa wären unvorhersehbare Risiken für den Haushalt die Folge.

Wie soll die Neuregelung aussehen?

Wie bisher soll das Schulgeld zu dreißig Prozent als Sonderausgabe abgesetzt werden können, allerdings wird ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 3.000 Euro eingeführt.

Voraussetzung ist des Weiteren, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt wird.

Ist die geplante Neuregelung gerecht?

Staatliche und private Schulen sind zwei wichtige Säulen unseres Bildungssystems und sollten sich sinnvoll ergänzen.

Ein Auseinanderdriften der beiden Formen – bis hin zu einem Zwei-Klassen-Schulsystem – müssen wir jedoch verhindern. In der Folge der europarechtlichen Problematik ist es notwendig, dass die bisherige Steuerbegünstigung zumindest eingegrenzt wird.

Daneben sind zielgerichtete direkte Förderungen bestimmter Privatschulen in Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen.


Quelle: BMF




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