Seit diesem Monat müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die 63 Jahre alt werden, automatisch in Frührente gehen.
So sieht es das Sozialgesetzbuch vor.
Das Problem dabei: Renten, die ohnehin nicht besonders hoch sind, werden durch Abschläge weiter gemindert.
Doch für diese sogenannte 63er-Regelung gibt es Ausnahmen.
Wer gut informiert ist, kann den Rentenverlust verhindern.
Wiederbelebt für ältere Langzeitarbeitslose wird ein Grundsatz des Sozialgesetzbuches: Demnach entfällt das Arbeitslosengeld, wenn gleichzeitig Anspruch auf eine Rente besteht, zum Beispiel auf eine Frührente.
In diesem Fall wird die Arbeitslosenunterstützung durch das Altersruhegeld ersetzt.
Bisher haben die Jobcenter diesen Grundsatz kaum berücksichtigt. Das ändert sich nun mit der so genannten 63er-Regelung, erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht Vera Munz:
“Das Neue an der Regel ist die schriftliche Fixierung, die hier erfolgt ist, dass es ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden ist: die Pflicht zur Antragstellung.”
Die Jobcenter sind jetzt verpflichtet, die Frührente zu beantragen.
In manchen Landkreisen sind dafür Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen, die so genannten ARGE, zuständig. Der Kreis der Betroffenen ist jedoch beschränkt.
Es gibt zwei Bedingungen: Die Arbeitlosen müssen mindest 63 Jahre alt sein und dürfen frühestens ab Januar 2008 Arbeitslosengeld II erhalten.
“Im ersten Schritt bekommt man einen Brief von der Arbeitsagentur: Lieber Erwerbsloser, Du bist 63, bitte beantrage eine Altersrente.
Das sollte man auf gar keinen Fall tun”, sagt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle für gewerkschaftliche Arbeitslosengruppen.
Als Rentenberater hilft er Erwerbslosen im Auftrag der Gewerkschaften. Er macht auf die Abschläge aufmerksam, die eine Frührente immer mit sich bringt.
“Die Abschläge gibt es pro Monat, den ich vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehe. Das sind zwar nur 0,3 Prozent. Aber wenn ich jetzt anstatt mit 65 mit 63 in Rente gehe, dann summiert sich das ganz schön schnell.
24 Monate mal 0,3, dann haben wir eine Kürzung von 7,2 Prozent. Und die wirkt Monat für Monat ein Leben lang.” Die 0,3 Prozent beziehen sich auf die Rentenhöhe mit 63 Jahren. Bei einem Rentenanspruch von 700 Euro bedeutet das monatlich 50 Euro weniger.
Der Aufforderung, sich schon mit 63 Jahren verrenten zu lassen, sollte darum nicht automatisch gefolgt werden - gerade wenn eine sehr geringe Rente zu erwarten ist, rät die Anwältin Vera Munz. Beantragt der Erwerbslose die Frührente nicht selbst, werden das Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft aktiv.
Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
“Der Widerspruch hat hier aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft kann dann den Antrag nicht stellen. Es passiert erst mal gar nichts.”
Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht. Dort wird abschließend geklärt, ob die Frührente vertretbar ist oder eine Härtefall-Regelung eintritt, die bisher nicht berücksichtigt wurde.
“Beispiel für einen Härtefall könnte sein, wenn Sie gezwungenermaßen durch den Rentenabschlag nicht mehr über genügend Mittel verfügen, um ihren Bedarf zu decken: Lebensunterhaltungskosten und Wohnung und Heizung.”
Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.
Wer innerhalb von drei Monaten seine reguläre Rente bekommt, fällt nicht unter die 63er-Regelung. Ebenso wie die sogenannten Aufstocker, Arbeitnehmer über 63, die ALG-II zusätzlich zu einem vollen Lohn beziehen.
Auch Arbeitslose, die vor 1952 geboren wurden, sind ausgenommen, wenn sie bereits 2007 arbeitslos waren.
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Quelle: dlf
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